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Die Delegierte Verordnung (EU) 2019/715 der Kommission sollte auf die Agentur Anwendung finden.
Für Immobilienprojekte, die voraussichtlich erhebliche Auswirkungen auf den Haushalt der Agentur haben, gilt die Delegierte Verordnung (EU) 2019/715.
Für Immobilienvorhaben, die voraussichtlich erhebliche Auswirkungen auf den Haushalt der Agentur haben, gelten die Bestimmungen der Delegierten Verordnung (EU)…
Für die Agentur sollte die Delegierte Verordnung (EU) Nr. 1271/2013 der Kommission gelten.
Die Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates sollte auf die Agentur Anwendung finden.
Die Delegierte Verordnung (EU) Nr. 1271/2013 der Kommission sollte auf das GEREK-Büro Anwendung finden.
Die Delegierte Verordnung (EU) Nr. 1271/2013 der Kommission sollte auf Europol Anwendung finden.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.