Erwägungsgrund 1 32019R0712
Die Luftfahrt ist von wesentlicher Bedeutung für die Wirtschaft der Union und im täglichen Leben der Unionsbürgerinnen und -bürger, und sie ist eine der erfolgreichsten und dynamischsten Branchen der Wirtschaft der Union. Sie ist ein wichtiger Impulsgeber für Wirtschaftswachstum, Beschäftigung, Handel und Tourismus sowie für die Verkehrsanbindung und die Mobilität sowohl für Unternehmen als auch für Bürgerinnen und Bürger, insbesondere im Luftfahrtbinnenmarkt der Union. Die Zunahme des Luftverkehrs hat in den letzten Jahrzehnten erheblich zur Verbesserung der Verkehrsanbindungen sowohl innerhalb der Union als auch mit Drittländern beigetragen und ist ein entscheidender Faktor für die Wirtschaft der Union.