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Für die Durchführung des Instruments sollten — insbesondere in Bezug auf die Methoden der Mittelverwaltung, die Formen der Finanzierung von Maßnahmen der technischen Unterstützung und den Inhalt der Arbeitsprogramme — Vorschriften festgelegt und im Wege von Durchführungsrechtsakten angenommen werden. Angesichts der Bedeutung, die der Unterstützung der Reformanstrengungen der nationalen Behörden zukommt, muss bei Finanzhilfen ein Kofinanzierungssatz von bis zu 100 % der förderfähigen Kosten zulässig sein. Mit Blick auf die rasche Bereitstellung technischer Unterstützung in dringenden Fällen sollte die Möglichkeit vorgesehen werden, über einen befristeten Zeitraum besondere Maßnahmen zu beschließen. Zu diesem Zweck sollte ein begrenzter Betrag der im Arbeitsprogramm für das Instrument vorgesehenen Mittel, der 30 % der jährlichen Mittelzuweisungen nicht übersteigt, besonderen Maßnahmen vorbehalten werden.
Der Kofinanzierungssatz für im Rahmen des Programms gewährte Finanzhilfen darf 80 % der förderfähigen Kosten nicht übersteigen. Nur in hinreichend begründeten…
Bei Maßnahmen zur Verwirklichung des in Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe e der vorliegenden Verordnung genannten spezifischen Ziels können abweichend von Artikel…
Um eine rasche Verfügbarkeit der Mittel zu gewährleisten, ist ein begrenzter Teil des Arbeitsprogramms in Höhe von höchstens 30 % der jährlichen Mittelzuweisung…
Auf Initiative oder im Namen der Kommission und bis zu einer Obergrenze von 0,35 % der jährlichen Fondsmittel können zur Durchführung dieser Verordnung…
Angesichts der Bedeutung, die der Unterstützung der von den Mitgliedstaaten unternommenen Anstrengungen zur Durchführung struktureller, institutioneller und…
Das Programm sollte in Form von Projekten durchgeführt werden, anhand derer die Nutzung wesentlicher digitaler Kapazitäten ausgeweitet und verstärkt wird. Diese…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.