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Im Anhang dieser Verordnung sollten geeignete Leitlinien festgelegt werden, die der Kommission im Einklang mit den Zielen und sonstigen einschlägigen Anforderungen dieser Verordnung als Grundlage für die transparente und gerechte Bewertung der Aufbau- und Resilienzpläne und für die Festlegung des finanziellen Beitrags dienen. Im Interesse der Transparenz und Effizienz sollte zu diesem Zweck ein Einstufungssystem für die Bewertung der Vorschläge für Aufbau- und Resilienzpläne geschaffen werden. Die Kriterien in Bezug auf die länderspezifischen Empfehlungen, die Stärkung des Wachstumspotenzials, die Schaffung von Arbeitsplätzen und die wirtschaftliche, soziale und institutionelle Resilienz sowie auf die Umsetzung der europäischen Säule sozialer Rechte sollten bei der Bewertung die höchste Punktzahl erhalten müssen. Ein wirksamer Beitrag zum ökologischen und digitalen Wandel sollte ebenfalls Voraussetzung für eine positive Bewertung sein.
ob der Aufbau- und Resilienzplan geeignet ist, sicherzustellen, dass keine Maßnahme zur Durchführung der im Aufbau- und Resilienzplan enthaltenen Reformen und…
Die Aufbau- und Resilienzpläne müssen mit den einschlägigen länderspezifischen Herausforderungen und Prioritäten, die im Rahmen des Europäischen Semesters…
eine Erläuterung, wie der Aufbau- und Resilienzplan zur wirksamen Bewältigung aller oder eines wesentlichen Teils der Herausforderungen, die in den relevanten…
Mit Blick auf die nationale Eigenverantwortung und um sicherzustellen, dass der Schwerpunkt auf zweckdienlichen Reformen und Investitionen liegt, sollten die…
Die Kommission sollte den von jedem Mitgliedstaat vorgeschlagenen Aufbau- und Resilienzplan bewerten und in enger Zusammenarbeit mit dem betreffenden…
Auf der Grundlage eines Vorschlags der Kommission sollte der Rat im Wege eines Durchführungsbeschlusses die Bewertung des Aufbau- und Resilienzplans billigen;…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.