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Als Beitrag zur Ausarbeitung hochwertiger Aufbau- und Resilienzpläne und zur Unterstützung der Kommission bei der Bewertung der von den Mitgliedstaaten vorgelegten Aufbau- und Resilienzpläne und bei der Bewertung ihres Erfüllungsgrades sollten eine Beratung durch Sachverständige und, auf Ersuchen des betreffenden Mitgliedstaats, eine Peer-Beratung und technische Unterstützung vorgesehen werden. Die Mitgliedstaaten können um Unterstützung durch das Instrument für technische Unterstützung ersuchen. Den Mitgliedstaaten sollte nahegelegt werden, Synergien mit den Aufbau- und Resilienzplänen anderer Mitgliedstaaten zu fördern.
Bei der Ausarbeitung ihrer Aufbau- und Resilienzpläne können die Mitgliedstaaten die Kommission ersuchen, einen Austausch bewährter Verfahren zu organisieren,…
Bei der Bewertung der von den Mitgliedstaaten vorgelegten Aufbau- und Resilienzpläne kann sich die Kommission von Sachverständigen unterstützen lassen.
Ausarbeitung, Änderung und Überarbeitung von Aufbau- und Resilienzplänen gemäß der Verordnung (EU) 2021/241 und deren Umsetzung durch die Mitgliedstaaten.
Ist der Aufbau- und Resilienzplan einschließlich der relevanten Etappenziele und Zielwerte von dem betreffenden Mitgliedstaat aufgrund objektiver Umstände…
Technische Unterstützung sollte auf Antrag bereitgestellt werden, um die Durchführung von auf Initiative von Mitgliedstaaten eingeleiteten Reformen, von…
Die Mitgliedstaaten sollten aufgefordert werden, ihre nationalen Ausschüsse für Produktivität und unabhängige finanzpolitische Institutionen um Stellungnahmen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.