Erwägungsgrund 9 32021R0240
Die spezifischen Ziele des Instruments sollten darin bestehen, die nationalen Behörden bei ihren Anstrengungen zur Ausarbeitung, Entwicklung und Durchführung von Reformen und zur Ausarbeitung, Änderung, Umsetzung und Überarbeitung ihrer Aufbau- und Resilienzpläne gemäß der Verordnung (EU) 2021/241 des Europäischen Parlaments und des Rates zu unterstützen, unter anderem durch den Austausch über bewährte Verfahren, geeignete Prozesse und Methoden, durch die Beteiligung von Interessenträgern — falls angezeigt — sowie durch eine wirksamere und effizientere Personalverwaltung.