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Die Freigabe von Mitteln im Rahmen der Fazilität ist abhängig von der zufriedenstellenden Erreichung der einschlägigen Etappenziele und Zielwerte durch die Mitgliedstaaten, die in den Aufbau- und Resilienzplänen festgelegt sind, deren Bewertung vom Rat gebilligt wurde. Bevor die Kommission eine Entscheidung zur Genehmigung der Auszahlung des finanziellen Beitrags und gegebenenfalls des Darlehens trifft, sollte sie den Wirtschafts- und Finanzausschuss um eine Stellungnahme zur zufriedenstellenden Erreichung der einschlägigen Etappenziele und Zielwerte durch die Mitgliedstaaten auf der Grundlage einer vorläufigen Bewertung durch die Kommission ersuchen. Damit die Kommission die Stellungnahme des Wirtschafts- und Finanzausschusses bei ihrer Bewertung berücksichtigen kann, sollte diese innerhalb von vier Wochen nach Erhalt der vorläufigen Bewertung durch die Kommission vorgelegt werden. In seinen Beratungen wird sich der Wirtschafts- und Finanzausschuss um Konsens bemühen. Sollten ausnahmsweise ein oder mehrere Mitgliedstaaten der Auffassung sein, dass schwerwiegende Abweichungen von der zufriedenstellenden Erreichung der einschlägigen Etappenziele und Zielwerte vorliegen, können sie den Präsidenten des Europäischen Rates ersuchen, den Europäischen Rat auf dessen nächster Tagung mit der Angelegenheit zu befassen. Die jeweiligen Mitgliedstaaten sollten zudem unverzüglich den Rat unterrichten, und der Rat sollte dann unverzüglich das Europäische Parlament unterrichten. In derartigen Ausnahmefällen sollte keine Entscheidung zur Genehmigung der Auszahlung des finanziellen Beitrags und gegebenenfalls des Darlehens getroffen werden, bis der Europäische Rat die Angelegenheit auf seiner nächsten Tagung eingehend erörtert hat. Dieses Verfahren sollte in der Regel innerhalb von drei Monaten, nachdem die Kommission den Wirtschafts- und Finanzausschuss um Stellungnahme ersucht hat, abgeschlossen werden.
Die Kommission nimmt unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Monaten nach Eingang des Antrags eine vorläufige Bewertung vor, ob die einschlägigen…
Die von den Mitgliedstaaten durchzuführende Bewertung der Aufbau- und Resilienzpläne und der ihnen zugewiesenen entsprechenden finanziellen Unterstützung…
Der Mitgliedstaat, der den mittelfristigen finanziellen Beistand in Anspruch nehmen möchte, erörtert mit der Kommission die Bewertung seines Finanzbedarfs und…
Es sollte ein Mechanismus eingerichtet werden, um dafür zu sorgen, dass die Fazilität mit einer soliden wirtschaftspolitischen Steuerung verknüpft wird, wozu…
Im Interesse der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung und unter Achtung der Leistungsabhängigkeit der Fazilität sollten spezifische Vorschriften für…
Die zuständigen Ausschüsse des Europäischen Parlaments können die Kommission alle zwei Monate einladen, um im Rahmen eines Dialogs über Aufbau und Resilienz…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.