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Aus Gründen der Effizienz und zur Vereinfachung des Finanzmanagements der Fazilität sollte die finanzielle Unterstützung der Union für Aufbau- und Resilienzpläne in Form einer Finanzierung erfolgen, die auf der Erzielung von Ergebnissen beruht, welche anhand der in den gebilligten Aufbau- und Resilienzplänen angegebenen Etappenziele und Zielwerte gemessen werden. Zu diesem Zweck sollte die zusätzliche Unterstützung in Form eines Darlehens an zusätzliche Etappenziele und Zielwerte geknüpft werden, die über die für die finanzielle Unterstützung (d. h. die nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung) relevanten Ziele hinausgehen.
gegebenenfalls den Antrag auf Unterstützung in Form eines Darlehens und die zusätzlichen Etappenziele gemäß Artikel 14 Absätze 2 und 3 sowie deren Bestandteile…
Das spezifische Ziel der Fazilität sollte die Leistung finanzieller Unterstützung sein, damit die Mitgliedstaaten die in den Aufbau- und Resilienzplänen…
Die von den Mitgliedstaaten durchzuführende Bewertung der Aufbau- und Resilienzpläne und der ihnen zugewiesenen entsprechenden finanziellen Unterstützung…
Eine finanzielle Unterstützung für den Aufbau- und Resilienzplan eines Mitgliedstaats sollte auch im Wege eines Darlehens möglich sein, vorbehaltlich des…
Im Anhang dieser Verordnung sollten geeignete Leitlinien festgelegt werden, die der Kommission im Einklang mit den Zielen und sonstigen einschlägigen…
Technische Unterstützung sollte auf Antrag bereitgestellt werden, um die Durchführung von auf Initiative von Mitgliedstaaten eingeleiteten Reformen, von…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.