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Zur Gewährleistung einer wirksamen Überwachung der Umsetzung sollten die Mitgliedstaaten im Rahmen des Europäischen Semesters zweimal jährlich über die Fortschritte bei der Durchführung des Aufbau- und Resilienzplans Bericht erstatten. Diese Berichte der Mitgliedstaaten sollten in den nationalen Reformprogrammen angemessen berücksichtigt werden, die als ein Instrument zur Berichterstattung über die Fortschritte bei der Durchführung der Aufbau- und Resilienzpläne genutzt werden sollten.
Der betreffende Mitgliedstaat erstattet im Rahmen des Europäischen Semesters zweimal jährlich Bericht über die Fortschritte bei der Durchführung seines Aufbau-…
Im Hinblick auf die Vorbereitung und Durchführung der Aufbau- und Resilienzpläne der Mitgliedstaaten sollte der Rat im Rahmen des Europäischen Semesters den…
Es muss ein Verfahren für die Einreichung von Aufbau- und Resilienzplänen durch die Mitgliedstaaten und deren Inhalt festgelegt werden. Ein Mitgliedstaat sollte…
Im Rahmen des Leistungs-, Überwachungs- und Evaluierungsrahmens sollten die Mitgliedstaaten die erzielten Fortschritte überwachen und der Kommission jährlich…
Für die Begleitung der Fortschritte bei der Durchführung der operationellen Programme sollten die Mitgliedstaaten jährliche und abschließende…
Um die Bewertung des Programms zu erleichtern, sollte von Beginn an ein geeigneter transparenter Rahmen für eine Überwachung der Durchführung der Maßnahmen und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.