Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Mitgliedstaaten und die Kommission sollten nur dann zur Verarbeitung personenbezogener Daten befugt sein, wenn dies zum Zwecke der Entlastung sowie der Prüfung und Kontrolle der Mittelverwendung im Zusammenhang mit Maßnahmen zur Durchführung von Reformen und Investitionsvorhaben im Rahmen des Aufbau- und Resilienzplans erforderlich ist. Die personenbezogenen Daten sollten gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 und der Verordnung (EU) 2018/1725 des Europäischen Parlaments und des Rates verarbeitet werden, je nachdem, welche der beiden Verordnungen anwendbar ist.
Die Mitgliedstaaten und die Kommission sind nur dann zur Verarbeitung personenbezogener Daten befugt, wenn dies für die Erfüllung ihrer jeweiligen…
Jede Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß der vorliegenden Verordnung sollte den geltenden Vorschriften über den Schutz personenbezogener Daten…
Die Mitgliedstaaten und die Kommission sollten personenbezogene Daten nur im Einklang mit den Zielen der Verordnung (EG) Nr. 111/2005 in der durch die…
Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit der vorliegenden Verordnung sollte gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 oder der Verordnung (EU)…
Die Datenverarbeitung gemäß dieser Verordnung sollte auch die Verarbeitung personenbezogener Daten umfassen können, und diese Verarbeitung sollte im Einklang…
Jede Verarbeitung, einschließlich der Übermittlung, personenbezogener Daten durch die Mitgliedstaaten im Rahmen dieser Verordnung sollte im Einklang mit der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.