Erwägungsgrund 27 32021R0241
Zur Bestimmung des Beitrags einschlägiger Maßnahmen der Aufbau- und Resilienzpläne zu den Klimaschutz- und Digitalisierungszielen sollte es möglich sein, diese Maßnahmen bei beiden Zielen im Einklang mit ihren jeweiligen Methodiken zu zählen.