Erwägungsgrund 1 32021R0251
Mit der Verordnung (EG) Nr. 314/2004 des Rates werden angesichts der Lage in Simbabwe mehrere restriktive Maßnahmen in Kraft gesetzt, die im Beschluss 2011/101/GASP des Rates vorgesehen sind, darunter das Einfrieren von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen benannter Personen und Organisationen.