Erwägungsgrund 2 32021R0251
Am 18. Februar 2021 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2021/258 angenommen, mit dem eine Person aus der Liste der Personen und Organisationen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen in Anhang I bzw. II des Beschlusses 2011/101/GASP gestrichen wird und die Einträge zu zwei Personen in dieser Liste geändert werden.