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Gemäß Artikel 25 Absatz 2 der Richtlinie 2012/34/EU müssen die Genehmigungsbehörden über Anträge auf Erteilung einer Genehmigung innerhalb von drei Monaten nach Vorlage aller erforderlichen Angaben, insbesondere derjenigen gemäß Anhang III der genannten Richtlinie, entscheiden. Da es aufgrund der außergewöhnlichen Umstände, die durch die auch nach dem 31. August 2020 anhaltende COVID-19-Krise verursacht wurden bzw. werden, schwierig ist, die entsprechenden Entscheidungen zu treffen, muss diese Frist um sieben Monate verlängert werden.
Über den Genehmigungsantrag ist nach Eingang des Antrags und der nach Absatz 1 Satz 2 einzureichenden Unterlagen innerhalb einer Frist von sieben Monaten, in…
Gemäß Artikel 25 Absatz 2 der Richtlinie 2012/34/EU müssen die Genehmigungsbehörden über Anträge auf Erteilung einer Genehmigung innerhalb von drei Monaten nach…
Ungeachtet des Artikels 25 Absatz 2 der Richtlinie 2012/34/EU entscheidet die Genehmigungsbehörde über Anträge, die zwischen dem 1. September 2020 und dem 30.…
Ungeachtet des Artikels 25 Absatz 2 der Richtlinie 2012/34/EU entscheidet die Genehmigungsbehörde über Anträge, die zwischen dem 12. Januar 2020 und dem 31.…
Ungeachtet des Artikels 8 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1073/2009 entscheidet die Genehmigungsbehörde über zwischen dem 12. Dezember 2019 und dem 31. August…
Ungeachtet des Artikels 8 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1073/2009 entscheidet die Genehmigungsbehörde über zwischen dem 1. September 2020 und dem 30. Juni…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.