Erwägungsgrund 7 32024R1309
Die Richtlinie 2014/61/EU des Europäischen Parlaments und des Rates, die angenommen worden war, um die Kosten des Breitbandaufbaus zu senken, umfasste Maßnahmen zur gemeinsamen Nutzung von Infrastrukturen, zur Koordinierung von Bauarbeiten und zur Verringerung des Verwaltungsaufwands. Um den Aufbau von VHC-Netzen, einschließlich Glasfaser- und 5G-Netzen, weiter zu erleichtern, forderte der Europäische Rat in seinen Schlussfolgerungen zur Gestaltung der digitalen Zukunft Europas vom 9. Juni 2020 ein Paket zusätzlicher Maßnahmen zur Unterstützung des Bedarfs für den laufenden und den anlaufenden Netzaufbau, einschließlich der Überarbeitung der Richtlinie 2014/61/EU.