Gesetze
Gesetz wird geladen …
Mitgliedstaaten, die Zulassungen für Pflanzenschutzmittel mit Beistoffen erteilt haben, die in Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 in der durch die vorliegende Verordnung geänderten Fassung aufgeführt sind, ändern oder widerrufen diese Zulassungen so bald wie möglich, spätestens jedoch bis zum 24. März 2023.
Die Mitgliedstaaten dürfen das Inverkehrbringen oder die Verwendung von Zusatzstoffen mit Beistoffen, die in Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 in der…
Die Mitgliedstaaten tragen dafür Sorge, dass die Zulassungen von Pflanzenschutzmitteln, die die in Anhang I dieser Verordnung aufgeführten Wirkstoffe enthalten,…
Den Mitgliedstaaten sollte ausreichend Zeit dafür eingeräumt werden, die Zusammensetzung der derzeit in ihrem Hoheitsgebiet zugelassenen Pflanzenschutzmittel…
Für Pflanzenschutzmittel oder Zusatzstoffe, die einen in Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 aufgeführten Beistoff enthalten, sollte die von…
bei Pflanzenschutzmitteln, die Benthiavalicarb, Boscalid, Carvon, Fluoxastrobin, Paecilomyces lilacinus oder Prothioconazol als einen von mehreren Wirkstoffen…
Die Mitgliedstaaten ändern oder widerrufen gemäß der Richtlinie 91/414/EWG erforderlichenfalls bis 30. November 2011 geltende Zulassungen für…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.