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Gemäß der in der Mitteilung der Kommission vom 19. Oktober 2010 mit dem Titel: „Überprüfung des EU-Haushalts“ eingegangenen Verpflichtung der Kommission, die Kohärenz und Vereinfachung von Finanzierungsprogrammen zu gewährleisten, sollten Mittel mit anderen Finanzierungsinstrumenten der Union gemeinsam genutzt werden, sofern mit den geplanten Programmmaßnahmen Ziele verfolgt werden, die den verschiedenen Finanzierungsinstrumenten gemein sind, woraus jedoch keine Doppelfinanzierung folgen darf. Bei den im Rahmen dieses Programms durchgeführten Maßnahmen sollte sichergestellt werden, dass die Unionsmittel zur Unterstützung der Zollunion und der Zollbehörden kohärent verwendet werden.
Entsprechend der — in der Mitteilung der Kommission vom 19. Oktober 2010 über die „Überprüfung des EU-Haushalts“ eingegangenen — Verpflichtung der Kommission,…
Im Einklang mit der in der Mitteilung der Kommission vom 19. Oktober 2010 mit dem Titel „Überprüfung des EU-Haushalts“ eingegangenen Verpflichtung der…
Zur Gewährleistung einer effizienten und kohärenten Mittelzuweisung aus dem Haushalt der Union und zur Wahrung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit der…
Zur Gewährleistung der effizienten und kohärenten Mittelzuweisung aus dem Haushalt der Union und zur Wahrung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit der…
Zur Gewährleistung einer effizienten und kohärenten Mittelzuweisung und zur Wahrung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung sollten…
Um die effiziente Zuweisung von Mitteln aus dem Unionshaushalt sicherzustellen, ist es erforderlich, den europäischen Mehrwert aller im Rahmen des Programms…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.