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Um den Beitrittsprozess und die Assoziierung von Drittländern zu unterstützen, sollte die Teilnahme am Programm, sofern sie bestimmte Bedingungen erfüllen, beitretenden Ländern, Kandidatenländern, potenziellen Kandidaten und unter die Europäische Nachbarschaftspolitik fallenden Ländern offenstehen. Das Programm kann auch anderen Drittländern gemäß den Bedingungen offenstehen, die in spezifischen Vereinbarungen zwischen der Union und diesen Ländern über ihre Teilnahme an Programmen der Union festgelegt sind.
beitretende Länder, Kandidatenländer oder potenzielle Kandidaten, nach Maßgabe der in den jeweiligen Rahmenabkommen und Beschlüssen des Assoziationsrats oder in…
beitretende Länder, Bewerberländer und mögliche Bewerber, nach Maßgabe der in den jeweiligen Rahmenabkommen und Beschlüssen des Assoziationsrats oder in…
Um den Beitrittsprozess und die Assoziierung von Drittländern zu unterstützen, sollte die Teilnahme am Programm beitretenden Ländern, Kandidatenländern sowie…
An dem Programm sollten Mitglieder der Europäischen Freihandelsassoziation, die dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) angehören, teilnehmen können. Zudem…
Ländern der Europäischen Nachbarschaftspolitik nach Maßgabe der in den jeweiligen Rahmenabkommen und Beschlüssen des Assoziationsrats oder in ähnlichen…
Das Programm steht folgenden Ländern zur Teilnahme offen: a) den EFTA-/EWR-Ländern gemäß den in dem EWR-Abkommen festgelegten Bedingungen; b) den assoziierten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.