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Angesichts der schwerwiegenden gesundheitsschädlichen Auswirkungen der Verwendung in Lebensmitteln von Aloe-Emodin, Emodin, Danthron und Aloe-Extrakten, die Hydroxyanthracen-Derivate enthalten, und der Tatsache, dass keine für die menschliche Gesundheit unbedenkliche tägliche Aufnahme von Hydroxyanthracen-Derivaten festgelegt werden konnte, sollten diese Stoffe verboten werden. Daher sollten Zubereitungen aus Aloe-Emodin, Emodin, Danthron und Aloe, die Hydroxyanthracen-Derivate enthalten, in Anhang III Teil A der Verordnung (EG) Nr. 1925/2006 aufgenommen werden.
Da Aloe-Emodin und Emodin in den Extrakten enthalten sein können, kam die Behörde zu dem Schluss, dass Hydroxyanthracen-Derivate als genotoxisch und karzinogen…
In Teil A werden in alphabetischer Reihenfolge folgende Einträge eingefügt: „Aloe-Emodin und alle Zubereitungen, in denen dieser Stoff enthalten ist“; „Emodin…
Die Behörde stellte fest, dass die Hydroxyanthracen-Derivate Aloe-Emodin und Emodin sowie der strukturell verwandte Stoff Danthron nachweislich in vitro…
Teil A — Verbotene Stoffe Aloe-Emodin und alle Zubereitungen, in denen dieser Stoff enthalten ist Danthron und alle Zubereitungen, in denen dieser Stoff…
Am 22. November 2017 nahm die Behörde ein wissenschaftliches Gutachten zur Bewertung der Sicherheit bei der Verwendung von Hydroxyanthracen-Derivaten in…
Angesichts der mit der Verwendung von Ephedrakraut und Zubereitungen daraus in Lebensmitteln verbundenen erheblichen Sicherheitsbedenken, insbesondere bezüglich…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.