Erwägungsgrund 2 32021R0048
Am 12. November 2020 hat der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen (VN-Sicherheitsrat) die Resolution 2551 (2020) angenommen. Mit dieser Resolution werden unter anderem die Ausnahmen vom Waffenembargo in Bezug auf bestimmte Waffenlieferungen und damit verbundene Finanzmittel und finanzielle und technische Hilfe für somalische Sicherheitskräfte geändert und die Liste der kontrollierten Güter, die zur Herstellung behelfsmäßiger Sprengvorrichtungen beitragen können, ergänzt.