Erwägungsgrund 3 32021R0048
Am 22. Januar 2021 wurde der Beschluss (GASP) 2021/48 des Rates angenommen, der den Beschluss 2010/231/GASP im Einklang mit der Resolution 2551 (2020) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen ändert.
Am 22. Januar 2021 wurde der Beschluss (GASP) 2021/48 des Rates angenommen, der den Beschluss 2010/231/GASP im Einklang mit der Resolution 2551 (2020) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen ändert.