VERORDNUNG (EU) 2021/522 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 24. März 2021 zur Einrichtung eines Aktionsprogramms der Union im Bereich der Gesundheit („EU4Health-Programm“) für den Zeitraum 2021–2027 und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 282/2014 (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Zusammenarbeit mit Drittländern zum Austausch von Wissen und bewährten Verfahren sollte verstärkt werden, damit die Gesundheitssysteme in den Bereichen Vorsorge- und Reaktionskapazität besser werden.
Erwägungsgrund 45 32021R0522
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