Verordnung (EU) 2025/38 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Dezember 2024 über Maßnahmen zur Stärkung der Solidarität und der Kapazitäten in der Union für die Erkennung von, Vorsorge für und Bewältigung von Cyberbedrohungen und Sicherheitsvorfällen und zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/694 (Cybersolidaritätsverordnung)
Obwohl das europäische Warnsystem für Cybersicherheit ein ziviles Projekt ist, könnten die Cyberabwehrkreise von besseren zivilen Fähigkeiten zur Erkennung und Lageerfassung profitieren, die für den Schutz kritischer Infrastruktur entwickelt werden.
Erwägungsgrund 25 32025R0038Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen