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Bei der Auswahl der Durchführungspartner für den Einsatz des Fonds „InvestEU“ sollte die Kommission berücksichtigen, inwieweit sie in der Lage sind, die Ziele des Fonds „InvestEU“ zu erfüllen und Eigenmittel beizusteuern, um eine angemessene geografische Abdeckung und Diversifizierung sicherzustellen, private Investoren zu mobilisieren, eine ausreichende Risikostreuung sicherzustellen und Lösungen zur Behebung von Marktversagen und suboptimalen Investitionsbedingungen zu bieten. In Anbetracht der ihr von den Verträgen zugewiesenen Aufgabe, ihrer Fähigkeit, in allen Mitgliedstaaten zu agieren, und ihrer im Rahmen der derzeitigen Finanzierungsinstrumente und des EFSI gewonnenen Erfahrungen sollte die EIB-Gruppe im Rahmen der EU-Komponente des Fonds „InvestEU“ ein bevorzugter Durchführungspartner bleiben. Neben der EIB-Gruppe sollten auch nationale Förderbanken und -institute eine ergänzende Finanzproduktpalette anbieten können, da ihre Erfahrungen und Kompetenzen auf nationaler und regionaler Ebene positiv zur Maximierung der Wirkung öffentlicher Mittel im gesamten Gebiet der Union und zur Sicherstellung einer gerechten geografischen Verteilung der Projekte beitragen können. Das Programm „InvestEU“ sollte so durchgeführt werden, dass für kleinere und jüngere Förderbanken und -institute gleiche Wettbewerbsbedingungen herrschen. Außerdem sollten andere internationale Finanzierungsinstitutionen als Durchführungspartner agieren können, insbesondere, wenn sie aufgrund besonderer Expertise und Erfahrungen in bestimmten Mitgliedstaaten einen komparativen Vorteil aufweisen und wenn die Mehrheit der Anteilseigner aus der Union kommen. Andere Einrichtungen, die die in der Haushaltsordnung festgelegten Kriterien erfüllen, sollten ebenfalls Durchführungspartner werden können.
Bei der Auswahl der Durchführungspartner stellt die Kommission sicher, dass das Finanzproduktportfolio des Fonds „InvestEU“ folgende Ziele erfüllt:
Die dem Fonds „InvestEU“ zugrunde liegende EU-Garantie sollte indirekt von der Kommission durchgeführt werden, die sich dabei auf Durchführungspartner mit…
Über die InvestEU-Beratungsplattform sollte die Entwicklung eines soliden Bestands an Investitionsprojekten in jedem Politikbereich durch Beratungsinitiativen…
Die unter die Mitgliedstaaten-Komponente fallende EU-Garantie sollte Durchführungspartnern zugewiesen werden, die gemäß Artikel 62 Absatz 1 Buchstabe c der…
Die InvestEU-Beratungsplattform sollte von der Kommission mit der EIB-Gruppe als Hauptpartner eingerichtet werden und auf den im Rahmen der europäischen…
Im Interesse einer besseren geografischen Diversifizierung können Investitionsplattformen eingerichtet werden, um die Arbeit und Expertise der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.