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Die Besicherungsprämien sollten nur vom ausstehenden Betrag und vom Kreditrisiko der besicherten Tranche abhängen. Nicht bedingte Prämien sollten bei STS-Bilanzverbriefungen nicht zulässig sein, da sie dazu verwendet werden könnten, die tatsächliche Risikoübertragung vom Originator als Sicherungsnehmer auf die Sicherungsgeber zu unterminieren. Andere Vereinbarungen wie Prämienvorauszahlungen, Nachlassmechanismen oder übermäßig komplexe Prämienstrukturen sollten ebenfalls für STS-Bilanzverbriefungen verboten werden.
Um die Stabilität und Kontinuität der Besicherung zu gewährleisten, sollte die vorzeitige Beendigung einer STS-Bilanzverbriefung durch den Originator nur unter…
Bestimmte Anforderungen an traditionelle STS-Verbriefungen eignen sich nicht für STS-Bilanzverbriefungen, da spezifische Unterschiede zwischen beiden…
Bei STS-Bilanzverbriefungen könnte eine nichtsequentielle Amortisierung vorgesehen werden, um unverhältnismäßige Kosten für die Absicherung der zugrunde…
Um Konflikte zwischen Originator und Anleger zu vermeiden und Rechtssicherheit in Bezug auf den Umfang der für zugrunde liegende Risikopositionen erworbenen…
Bei anderen Verbriefungen als „True-Sale“-Verbriefungen werden die zugrunde liegenden Risikopositionen nicht einem solchen Emittenten übertragen, bei dem es…
Eine starke Abhängigkeit der Rückzahlung der Verbriefungspositionen von der Veräußerung von Vermögenswerten, welche die zugrunde liegenden Vermögenswerte…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.