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Am 12. Juli 2019 informierten die zuständigen Behörden Frankreichs die Kommission über zwei Sofortmaßnahmen , die gemäß Artikel 54 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates auf nationaler Ebene ergriffen worden waren. Im Anschluss an die Stellungnahmen der französischen Behörde für Ernährungssicherheit, Umwelt- und Arbeitsschutz (ANSES) hatte Frankreich nationale RHG für Chlordecon in Rinder-, Schafs-, Ziegen-, Schweine- und Geflügelerzeugnissen festgelegt, die unter den derzeit gemäß der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 geltenden Werten liegen, um den Schutz der Verbraucher in Guadeloupe und Martinique sicherzustellen.
Die Behörde legte gemäß Artikel 43 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 ein wissenschaftliches Gutachten zu Chlordecon in bestimmten Erzeugnissen tierischen…
Für Chlortoluron hat die Behörde eine mit Gründen versehene Stellungnahme zu den geltenden RHG gemäß Artikel 12 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 in…
Die Kommission ersuchte die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (im Folgenden die „Behörde“) um eine Bewertung der Verbraucherexposition bezüglich…
Am 22. April 2016 informierte Frankreich die Kommission über die Ergreifung einer nationalen Sofortmaßnahme gemäß Artikel 54 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002…
Für Famoxadon hat die Behörde eine mit Gründen versehene Stellungnahme zu den geltenden RHG gemäß Artikel 12 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 in…
Für Florasulam hat die Behörde eine mit Gründen versehene Stellungnahme zu den geltenden RHG gemäß Artikel 12 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 in…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.