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Mit der Verordnung (EG) Nr. 850/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates wurde das Inverkehrbringen und die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln, die Chlordecon enthalten, verboten. Rückstände von Chlordecon sind auf die Umweltkontamination in Böden durch die Verwendung dieser langlebigen Verbindung in der Vergangenheit zurückzuführen.
Das Inverkehrbringen oder die Verwendung von PCP sind durch Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates verboten. Das…
Mit der Richtlinie 79/117/EWG des Rates vom 21. Dezember 1978 über das Verbot des Inverkehrbringens und der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln, die bestimmte…
Das Inverkehrbringen und die Verwendung von PCN in der Union sind gemäß der Verordnung (EG) Nr. 850/2004 verboten. Da sich PCN weiträumig in der Umwelt…
Fluoracetamid unterliegt der Richtlinie 91/414/EWG des Rates vom 15. Juli 1991 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln . Mit der Entscheidung…
Chlordimeform ist als Pestizid in das PIC-Verfahren einbezogen. Die Chemikalie war jedoch nicht in das Gemeinschaftsprogramm zur Bewertung vorhandener…
In der Entscheidung 2008/934/EG ist niedergelegt, dass Flurochloridon nicht aufgenommen wird und die Zulassungen für Pflanzenschutzmittel mit diesem Wirkstoff…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.