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Eine nicht abschließende Liste der Tierseuchen und Zoonosen, die für eine Förderung im Rahmen von Notfallmaßnahmen und für eine Förderung im Rahmen der Programme zur Tilgung, Bekämpfung und Überwachung in Betracht kommen, sollte auf der Grundlage der Tierseuchen erstellt werden, auf die in der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates , der Verordnung (EG) Nr. 2160/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates , der Richtlinie 2003/99/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und der Verordnung (EU) 2016/429 des Europäischen Parlaments und des Rates Bezug genommen wird.
In Bezug auf Tierseuchen werden die Beihilfen für Tierseuchen gewährt, die in der Liste der Tierseuchen gemäß Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2016/429,…
In Bezug auf Mitgliedstaaten und Zonen, für die ein Tilgungs- oder Überwachungsprogramm für eine oder mehrere der gelisteten Seuchen gemäß Artikel 8 Absatz 1…
In der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates , in der Richtlinie 2003/99/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und in…
Gemäß Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe a und Artikel 13 der Verordnung (EG) Nr. 1290/2005 des Rates vom 21. Juni 2005 über die Finanzierung der gemeinsamen…
Die finanziellen Vorschriften, die für die Förderung der im Bereich der Tiergesundheit gesteckten Ziele gelten, sind in der Verordnung (EU) Nr. 652/2014 des…
Nach den Artikeln 3, 4, 6 und 11 der Entscheidung 90/424/EWG des Rates vom 26. Juni 1990 über bestimmte Ausgaben im Veterinärbereich können die Mitgliedstaaten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.