Erwägungsgrund 71 32016R0429
Um einheitliche Bedingungen für die Durchführung der Seuchentilgungsprogramme zu gewährleisten, sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse hinsichtlich der Festlegung der Verfahren für die Vorlage solcher Programme, der Leistungsindikatoren und der Berichterstattung übertragen werden.