Gesetze
Gesetz wird geladen …
Da Änderungsbestimmungen von Rechtsakten zum Zeitpunkt ihres Inkrafttretens ihre Wirkung verlieren und die Änderungen, die durch sie in anderen Rechtsakten eingeführt werden, zu diesem Zeitpunkt Teil dieser Rechtsakte werden, hat die Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 652/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates keine Auswirkungen auf die Änderungen, die durch ihre Änderungsbestimmungen bereits in anderen Rechtsakten eingeführt wurden, insbesondere in der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinie 2008/90/EG des Rates in Bezug auf die Einsetzung des Ständigen Ausschusses für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel, der ungeachtet der Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 652/2014 bestehen bleibt.
Nach dem Erlass der Verordnung (EG) Nr. 2099/2002 wurden die folgenden in deren Artikel 2 Absatz 2 genannten Rechtsakte der Union aufgehoben: Verordnung (EWG)…
Diese Änderungen berühren in keiner Weise die Einhaltung der Verordnung (EG) Nr. 2580/2001 des Rates , der Verordnung (EG) Nr. 881/2002 des Rates und der…
Nach Erlass der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates , die für alle Produktions-, Verarbeitungs- und Vertriebsstufen von…
Die Durchführungsbestimmungen der Verordnung (EU) 2018/1725 berühren nicht die Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates , den…
Mit der Verordnung (EG) Nr. 223/2009 wurden der Kommission gemäß dem Beschluss 1999/468/EG des Rates Befugnisse zur Durchführung einiger der Bestimmungen jener…
Diese Verordnung lässt die Richtlinie 97/43/Euratom des Rates , die Richtlinie 96/29/Euratom des Rates , die Richtlinie 2001/18/EG des Europäischen Parlaments…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.