Erwägungsgrund 2 32009R0246
Artikel 81 Absatz 1 des Vertrags kann gemäß Artikel 81 Absatz 3 des Vertrages für nicht anwendbar erklärt werden auf Gruppen von Vereinbarungen, Beschlüssen und aufeinander abgestimmten Verhaltensweisen, die die Voraussetzungen des Artikels 81 Absatz 3 des Vertrages erfüllen.