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Bei der Ausarbeitung aktiver Arbeitsmarktmaßnahmen sollten die Mitgliedstaaten solchen Maßnahmen den Vorzug geben, die einen wesentlichen Beitrag zur Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit der Begünstigten leisten. Die Mitgliedstaaten sollten anstreben, dass eine möglichst große Zahl an Begünstigten, die an diesen Maßnahmen teilnehmen, so bald wie möglich innerhalb von sechs Monaten nach Ende des Durchführungszeitraums eine neue, nachhaltige Beschäftigung finden. Bei der Ausarbeitung des koordinierten Pakets personalisierter Dienstleistungen sollte gegebenenfalls den Ursachen der Entlassungen sowie den künftigen Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt und den in Zukunft nachgefragten Kompetenzen Rechnung getragen werden. Das koordinierte Paket personalisierter Dienstleistungen sollte mit dem Übergang zu einer ressourcenschonenden und nachhaltigen Wirtschaft vereinbar sein.
Die Schlussfolgerungen der Europäischen Taskforce „Beschäftigung“ und die Überprüfung der Nationalen Aktionspläne für Beschäftigung der Mitgliedstaaten, die…
Die Mitgliedstaaten und die Union sind gehalten, auf die Entwicklung einer koordinierten Beschäftigungsstrategie und insbesondere auf die Förderung der…
Bei der Umsetzung und Ausarbeitung eines koordinierten Pakets personalisierter Dienstleistungen, mit dem die Wiedereingliederung der zu unterstützenden…
Um die Beschäftigungswirksamkeit des EFSI zu maximieren, sollten die Mitgliedstaaten weiterhin wirkungsvolle und wirtschaftlich und sozial nachhaltige…
Finanzbeiträge des EGF sollten in erster Linie in aktive Arbeitsmarktmaßnahmen und personalisierte Dienstleistungen fließen, die auf die rasche…
Die Mitgliedstaaten und die Union sind gehalten, auf die Entwicklung einer koordinierten Beschäftigungsstrategie und insbesondere auf die Förderung der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.