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Um künftige Evaluierungen zu erleichtern, sollte nach Abwicklung jedes Finanzbeitrags des EGF eine Befragung der Begünstigten durchgeführt werden. Diese sollte im sechsten Monat nach Ende des Durchführungszeitraums eingeleitet werden und sollte für mindestens vier Wochen zur Teilnahme offenstehen. Die Mitgliedstaaten sollten die Kommission bei der Durchführung der Befragung der Begünstigten unterstützen, indem sie die Teilnahme der Begünstigten dadurch fördern, dass sie die entsprechende Aufforderung zur Teilnahme und mindestens eine Erinnerung übersenden. Die Mitgliedstaaten sollten die Kommission über ihre jeweiligen Bemühungen, die Begünstigten zu kontaktieren, unterrichten. Die Kommission sollte die erhobenen Daten für Evaluierungszwecke verwenden. Um die Vergleichbarkeit der Fälle zu gewährleisten, sollte die Kommission das Muster für die Befragung der Begünstigten in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten entwerfen, und sie sollte Übersetzungen in allen Amtssprachen der Organe der Union bereitstellen.
Eine Befragung der Begünstigten wird von der Kommission im sechsten Monat nach Ende jedes Durchführungszeitraums eingeleitet. Sie steht mindestens vier Wochen…
Damit Begünstigte möglichst effektiv und rasch unterstützt werden können, sollten die Mitgliedstaaten ihr Möglichstes tun, um vollständige Anträge auf einen…
Im Interesse der Begünstigten sollte die Unterstützung so schnell und effizient wie möglich zur Verfügung gestellt werden. Die Mitgliedstaaten und die an der…
Die Kommission sollte genügend Zeit für eine solche Prüfung haben, um größtmögliche Rechtssicherheit zu schaffen; gleichzeitig sollten unnötige Verzögerungen…
Auf der Grundlage der im Antrag bereitgestellten Informationen bewertet die Kommission binnen 50 Arbeitstagen ab dem Eingang des vollständigen Antrags oder…
Zudem sollten sich die Durchführungsbefugnisse der Kommission auf Vorschriften für die Form und den Zeitplan der Veröffentlichung der Begünstigten des EGFL und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.