Erwägungsgrund 27 32024R1449
Der Gesamtbetrag der über die Fazilität bereitgestellten Unterstützung der Union sollte für den Zeitraum 2024 bis 2027 höchstens 6 Mrd. EUR zu jeweiligen Preisen betragen, davon bis zu 2 Mrd. EUR an nicht rückzahlbarer Unterstützung und 4 Mrd. EUR an finanziellem Beistand in Form von Darlehen zu Vorzugskonditionen, die von der Union bereitgestellt und durch die aus dem Betrag von 2 Mrd. EUR gebildete Dotierung abgesichert werden. Mindestens die Hälfte des Gesamtbetrags sollte über den WBIF zugewiesen werden, was auch den Gesamtbetrag der nicht rückzahlbaren Unterstützung nach Abzug von 1,5 % für technische und administrative Hilfe und die für die Darlehen erforderlichen Dotierungsbeträge einschließt.