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Die Gewährungskriterien werden in den Arbeitsprogrammen und in den Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen festgelegt, wobei mindestens folgende Aspekte zu berücksichtigen sind:
die Ausgereiftheit der Maßnahme im Rahmen der Projektentwicklung;
die Solidität des vorgeschlagenen Durchführungsplans;
die Notwendigkeit, finanzielle Hindernisse wie eine mangelnde Marktfinanzierung zu überwinden;
bei Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen zur Unterstützung von Technologien, Dienstleistungen, Kompetenzen oder Anwendungen mit doppeltem Verwendungszweck die transeuropäische Dimension des Projekts.
Gegebenenfalls berücksichtigen die Gewährungskriterien folgende Aspekte:
die stimulierende Wirkung der Unionshilfe auf öffentliche und private Investitionen;
die erwarteten Auswirkungen auf die Wirtschaft, die Gesellschaft, das Klima und die Umwelt;
Zugänglichkeit und einfacher Zugang zu entsprechenden Dienstleistungen;
eine transeuropäische Dimension;
eine ausgewogene geografische Verteilung in der Union, auch zur Überbrückung der digitalen Kluft in geografischer Hinsicht, einschließlich der Gebiete in äußerster Randlage;
das Vorliegen eines Plans zum Nachweis der langfristigen Tragfähigkeit;
die Möglichkeit der Weiterverwendung und Anpassung der Ergebnisse der Projekte;
Synergien und Komplementaritäten mit anderen Unionsprogrammen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.