Erwägungsgrund 21 32021R0694
Ein Konsortium von Rechtsträgern kann gemäß Artikel 197 Absatz 2 Buchstabe c der Haushaltsordnung — wonach Stellen, die nach geltendem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, an Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen teilnehmen können, sofern ihre Vertreter befugt sind, im Namen dieser Stellen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und sofern diese Stellen in gleichwertiger Weise wie Rechtspersonen Gewähr dafür bieten, dass die finanziellen Interessen der Union geschützt sind — als Europäisches Digitales Innovationszentrum ausgewählt werden.