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Ein Konsortium von Rechtsträgern kann gemäß Artikel 197 Absatz 2 Buchstabe c der Haushaltsordnung — wonach Stellen, die nach geltendem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, an Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen teilnehmen können, sofern ihre Vertreter befugt sind, im Namen dieser Stellen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und sofern diese Stellen in gleichwertiger Weise wie Rechtspersonen Gewähr dafür bieten, dass die finanziellen Interessen der Union geschützt sind — als Europäisches Digitales Innovationszentrum ausgewählt werden.
„Europäisches Digitales Innovationszentrum“ einen Rechtsträger, der gemäß Artikel 16 ausgewählt wurde, um die Aufgaben im Rahmen des Programms wahrzunehmen,…
Die in Absatz 1 Buchstabe a Ziffer iii genannten Rechtsträger beteiligen sich als Teil eines Konsortiums mit mindestens zwei unabhängigen Stellen, von denen…
Die in Absatz 1 Buchstabe a Ziffer ii aufgeführten Rechtsträger müssen als Teil von Konsortien mit mindestens zwei unabhängigen Stellen beteiligt sein, von…
Die in Absatz 1 Buchstabe a Ziffer ii aufgeführten Rechtsträger müssen als Teil von Konsortien mit mindestens zwei unabhängigen Stellen beteiligt sein, von…
Abweichend von Artikel 22 Absatz 2 der Verordnung über „Horizont Europa“ oder Artikel 18 der Verordnung (EU) 2021/694 kann ein Kompetenzzentrum oder ein…
Es sollte Europäischen Digitalen Innovationszentren gestattet sein, Beiträge von Mitgliedstaaten und teilnehmenden Drittländern, einschließlich öffentlicher…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.