Erwägungsgrund 24 32021R1147
Die Mitgliedstaaten sollten der freiwilligen Rückkehr den Vorzug geben und eine wirksame, sichere und würdevolle Rückkehr sicherstellen. Daher sollten sie Anreize wie eine Vorzugsbehandlung in Form einer verstärkten Rückkehrhilfe für die freiwillige Rückkehr sowie einer Unterstützung für erste Schritte zur Wiedereingliederung vorsehen. Die freiwillige Rückkehr liegt im Interesse sowohl der Rückkehrer als auch der Behörden, was das Kosten-/Nutzen-Verhältnis anbelangt.