Gesetze
Gesetz wird geladen …
Gemäß dem Beschluss 2010/803/EU hat die Agentur ihren Sitz in Prag. Das Personal der Agentur könnte zur Wahrnehmung der Aufgaben der Agentur in einem der Galileo- oder EGNOS-Bodenzentren im Sinne des Durchführungsbeschlusses (EU) 2016/413 der Kommission beschäftigt sein, um die in der einschlägigen Vereinbarung vorgesehenen Programmtätigkeiten durchzuführen. Damit die Agentur möglichst effizient und wirksam arbeiten kann, könnte außerdem eine begrenzte Anzahl von Bediensteten in Außenstellen in einem oder mehreren Mitgliedstaaten eingesetzt werden. Dieser Einsatz von Bediensteten an anderen Orten als dem Sitz der Agentur oder den Standorten von Galileo oder EGNOS Bodenzentren sollte nicht dazu führen, dass diesen Außenstellen Hauptaufgaben der Agentur übertragen werden.
Das Personal der Agentur kann in einem der im Durchführungsbeschluss (EU) 2016/413 oder (EU) 2017/1406 genannten Galileo- oder EGNOS-Bodenzentren angesiedelt…
Bei Galileo und EGNOS handelt es sich um komplexe Systeme, die eine intensive Abstimmung erfordern. Da es sich dabei um die Programmkomponenten handelt, sollte…
Die Agentur der Europäischen Union für das Weltraumprogramm (im Folgenden „Agentur“), die an die Stelle der mit der Verordnung (EU) Nr. 912/2010 des…
Mit der Verordnung (EU) Nr. 912/2010 wurde eine Agentur der Union mit der Bezeichnung „Agentur für das Europäische GNSS“ eingerichtet, um bestimmte Aspekte…
Aufgrund ihres erweiterten Zuständigkeitsbereichs, der sich nicht länger auf Galileo und EGNOS beschränken sollte, sollte die Agentur für das Europäische GNSS…
Aufbauend auf der Fachkompetenz, die in den vergangenen Jahren in den Bereichen Verwaltung, Betrieb und Erbringung von Diensten im Zusammenhang mit den Galileo-…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.