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Aufgrund ihres erweiterten Zuständigkeitsbereichs, der sich nicht länger auf Galileo und EGNOS beschränken sollte, sollte die Agentur für das Europäische GNSS umbenannt werden. Die Kontinuität der Tätigkeiten der Agentur für das Europäische GNSS, einschließlich der Kontinuität im Hinblick auf Rechte und Pflichten, Personal und die Gültigkeit getroffener Entscheidungen, sollte jedoch im Rahmen der Agentur gewährleistet sein.
Mit der Verordnung (EU) Nr. 912/2010 wurde eine Agentur der Union mit der Bezeichnung „Agentur für das Europäische GNSS“ eingerichtet, um bestimmte Aspekte…
Die Agentur der Europäischen Union für das Weltraumprogramm (im Folgenden „Agentur“), die an die Stelle der mit der Verordnung (EU) Nr. 912/2010 des…
Bei Galileo und EGNOS handelt es sich um komplexe Systeme, die eine intensive Abstimmung erfordern. Da es sich dabei um die Programmkomponenten handelt, sollte…
Die Aufgaben des EASO sollten erweitert werden, und um diesen Änderungen Rechnung zu tragen, sollte es durch eine Agentur mit der Bezeichnung Asylagentur der…
Die globalen Satellitennavigationssysteme (GNSS) und insbesondere das durch die Verordnung (EU) Nr. 1285/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates…
Die Wahrnehmung der Aufgaben, die der Kommission und der Aufsichtsbehörde für das europäische GNSS durch die genannten Bestimmungen im Rahmen der Programme…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.