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Die Kommission sollte in Zusammenarbeit mit Datenanbietern Lizenzbedingungen für Daten von Dritten vereinbaren, damit diese im Rahmen von Copernicus im Einklang mit der vorliegenden Verordnung und den geltenden Rechten Dritter genutzt werden können. Da einige Copernicus-Daten und Copernicus-Informationen, einschließlich hochauflösender Bilder, Auswirkungen auf die Sicherheit der Union oder der Mitgliedstaaten haben können, dürfen in begründeten Fällen Maßnahmen für den Umgang mit Risiken und Bedrohungen für die Sicherheit der Union oder der Mitgliedstaaten erlassen werden.
Die im Rahmen von Copernicus generierten Daten und Informationen sollten vollständig, offen und kostenlos unter angemessenen Bedingungen und Einschränkungen zur…
Werden Copernicus-Daten oder Copernicus-Informationen als sicherheitsrelevant im Sinne der Artikel 12 bis 16 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 1159/2013…
die Lizenzbedingungen für die Copernicus-Drittdaten und -informationen, die bei der Erstellung von Copernicus-Informationen verwendet werden, sind…
Copernicus sollte im Einklang mit den Zielen der Richtlinie 2003/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates , insbesondere den Zielen der Transparenz, der…
Im Rahmen der Daten- und Informationsverarbeitungsfunktion sollte Copernicus die langfristige Tragfähigkeit und Weiterentwicklung der Copernicus-Dienste…
Die Union sollte in der Lage sein, im Rahmen von zwischen der Union und Drittländern oder internationalen Organisationen geschlossenen Übereinkünften oder…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.