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Die Union sollte in der Lage sein, im Rahmen von zwischen der Union und Drittländern oder internationalen Organisationen geschlossenen Übereinkünften oder zwischen der Kommission und Behörden von Drittländern oder internationalen Organisationen getroffenen Vereinbarungen mit diesen zusammenzuarbeiten sowie produktsicherheitsbezogene Informationen mit Regulierungsbehörden von Drittländern oder internationalen Organisationen auszutauschen, auch um zu verhindern, dass sich gefährliche Produkte auf dem Markt im Umlauf befinden. Bei dieser Zusammenarbeit und diesem Informationsaustausch sollten die Unionsvorschriften über die Vertraulichkeit und den Schutz personenbezogener Daten geachtet werden. Der Austausch personenbezogener Daten sollte nur erfolgen, soweit er ausschließlich zum Schutz der Gesundheit oder Sicherheit von Verbrauchern erforderlich ist.
Um das allgemeine Sicherheitsniveau der auf dem Markt bereitgestellten Produkte zu verbessern und gleiche Wettbewerbsbedingungen auf internationaler Ebene…
Um die Marktüberwachung in der Union wirksamer zu gestalten, kann die Kommission mit Regulierungsbehörden in Drittländern oder internationalen Organisationen…
Die Kommission sollte in der Lage sein, im Rahmen von zwischen der Union und Drittstaaten oder internationalen Organisationen geschlossenen Vereinbarungen…
Der systematische Informationsaustausch zwischen der Kommission und Drittländern oder internationalen Organisationen über die Sicherheit von…
Zur Sicherstellung der operativen Wirksamkeit sollte Europol, soweit es für die Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich ist, mit anderen Unionseinrichtungen, mit…
Für eine erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen dem Amt, den betroffenen Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union, den zuständigen Behörden der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.