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Die Bereitstellung von SST-Diensten sollte auf der Zusammenarbeit der Union mit den Mitgliedstaaten sowie auf der Nutzung vorhandener und künftiger nationaler – auch mithilfe der ESA oder durch die Union entwickelter – Fachkompetenz und Ressourcen beruhen. Es sollte möglich sein, die Entwicklung neuer SST-Sensoren finanziell zu unterstützen. Angesichts der Sensibilität der SST sollte die Kontrolle über die nationalen Sensoren und deren Betrieb, Wartung und Erneuerung sowie die Verarbeitung der zur Bereitstellung von SST-Diensten führenden Daten weiterhin Sache der an der SST-Unterkomponente teilnehmenden Mitgliedstaaten sein.
Die Leistungsfähigkeit und Autonomie der Fähigkeiten im Rahmen der SST-Unterkomponente sollten weiterentwickelt werden. Hierzu sollte die SST-Unterkomponente…
Mitgliedstaaten im Besitz von oder mit Zugang zu für die SST-Unterkomponente verfügbaren, geeigneten Fähigkeiten sollten sich an der Bereitstellung von…
Einrichtung, Entwicklung und Betrieb eines Netzes von boden- und weltraumgestützten SST-Sensoren der Mitgliedstaaten, einschließlich von der ESA oder vom…
Sobald die SST-Unterkomponente eingerichtet ist, sollten die Grundsätze der Komplementarität der Tätigkeiten und der Kontinuität hochwertiger,…
Zur Gewährleistung einheitlicher Bedingungen für die Durchführung der vorliegenden Verordnung sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse zur Umschichtung…
Im Rahmen der Überwachungs-, Inspektions- und Durchsetzungsregelung der Union sollte der Einsatz moderner und wirksamer Technologien gefördert werden. Die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.