Erwägungsgrund 9 32021R0697Maßnahmen, die der Entwicklung disruptiver Technologien für die Verteidigung förderlich sind, sollten durch den Fonds unterstützt werden. Da disruptive…
Art. 29 Abs. 2 Buchst. f 32021R0697Bewertung des Fonds
die Beträge, die disruptiven Technologien für die Verteidigung in Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen zugewiesen werden, sowie
Art. 3 Nr. 2 32025R2653VERORDNUNG (EU) 2025/2653 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 19. Dezember 2025 zur Änderung der Verordnungen (EU) 2021/694, (EU) 2021/695, (EU) 2021/697, (EU) 2021/1153 und (EU) 2024/795 im Hinblick auf Anreize für verteidigungsbezogene Investitionen im EU-Haushalt zur Umsetzung des Plans „ReArm Europe“ (Text von Bedeutung für den EWR)
Artikel 6 erhält folgende Fassung: Förderung disruptiver Technologien für die Verteidigung
Erwägungsgrund 12 32021R0697Da das Ziel des Fonds darin besteht, die Wettbewerbsfähigkeit, Effizienz und Innovation der Verteidigungsindustrie der Union zu unterstützen, indem…
Art. 5 32021R0695VERORDNUNG (EU) 2021/695 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 28. April 2021 zur Einrichtung von „Horizont Europa“, dem Rahmenprogramm für Forschung und Innovation, sowie über dessen Regeln für die Beteiligung und die Verbreitung der Ergebnisse und zur Aufhebung der Verordnungen (EU) Nr. 1290/2013 und (EU) Nr. 1291/2013 (Text von Bedeutung für den EWR)
Bei Tätigkeiten, die auf der Grundlage des in Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe c genannten spezifischen Programms durchzuführen und in der Verordnung (EU) 2021/697…