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Die Kommission benennt unabhängige Experten, die bei der Ethikprüfung und -bewertung gemäß Artikel 7 der vorliegenden Verordnung und bei der Bewertung von Vorschlägen gemäß Artikel 237 der Haushaltsordnung mitwirken.
Die in Absatz 1 des vorliegenden Artikels genannten unabhängigen Experten sind Staatsbürgerinnen und -bürger möglichst vieler verschiedener Mitgliedstaaten und werden auf der Grundlage von Aufforderungen zur Interessenbekundung ausgewählt; diese Aufforderungen werden mit dem Ziel der Erstellung einer Liste unabhängiger Experten an Verteidigungsministerien und nachgeordnete Stellen, andere einschlägige Regierungsstellen, Forschungsinstitute, Hochschulen, Wirtschaftsverbände oder Unternehmen des Verteidigungssektors gerichtet. Abweichend von Artikel 237 der Haushaltsordnung wird die Liste unabhängiger Experten nicht öffentlich zugänglich gemacht.
Die Sicherheitsreferenzen der ernannten unabhängigen Experten werden von den jeweiligen Mitgliedstaaten bestätigt.
Dem in Artikel 34 genannten Ausschuss wird die Liste unabhängiger Experten jährlich zur Kenntnis gebracht, um Transparenz hinsichtlich deren Sicherheitsreferenzen walten zu lassen. Die Kommission stellt sicher, dass unabhängige Experten Fragen, bei denen für sie ein Interessenkonflikt besteht, weder bewerten noch dazu beratend oder unterstützend tätig werden.
Die unabhängigen Experten werden aufgrund ihrer Kompetenz, Erfahrung und Kenntnisse ausgewählt, die für die ihnen zu übertragenden Aufgaben relevant sind.
Die Kommission sollte eine Liste unabhängiger Experten erstellen. Die Sicherheitsreferenzen dieser unabhängigen Experten sollten von den jeweiligen…
Artikel 39 erhält folgende Fassung: Ernennung unabhängiger und hoch qualifizierter Experten Für die Ernennung der in Artikel 18, Artikel 28 Absatz 2 und Artikel…
Die Kommission wählt auf Ad-hoc-Basis und entsprechend der Bedarfslage die in Absatz 1 genannten externen Sachverständigen — auch unter den von den…
Unabhängige externe Sachverständigen werden durch Aufforderungen zur Interessensbekundung bestimmt und ausgewählt, oder durch Aufforderungen an einschlägige…
Artikel 39 erhält folgende Fassung: Ernennung unabhängiger und hoch qualifizierter Experten Für die Ernennung der in Artikel 18, Artikel 28 Absatz 2 und Artikel…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.