Gesetze
Gesetz wird geladen …
Im Rahmen der restriktiven Maßnahmen der Union, die auf Artikel 29 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und Artikel 215 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) gestützt werden, dürfen benannten juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen weder unmittelbar noch mittelbar Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung gestellt werden oder zugutekommen. Solche benannten Organisationen und in ihrem Eigentum oder unter ihrer Kontrolle stehende Organisationen können deshalb nicht durch den Fonds unterstützt werden.
Den in Anhang VIII und IX aufgeführten natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen dürfen weder unmittelbar noch mittelbar Gelder…
Die Mitgliedstaaten nutzen den Fonds, um Unterstützung in Form von Finanzhilfen, Aufträgen oder einer Kombination davon anzubieten. Diese Unterstützung darf…
Nach Artikel 215 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) kann der Rat auf der Grundlage eines Beschlusses nach Artikel 29 EUV…
Es ist verboten, unmittelbar oder mittelbar, einschließlich durch Finanzmittel und Finanzhilfen, folgende Akteure zu unterstützen oder ihnen sonstige Vorteile…
Bei der Bereitstellung von Mitteln im Kontext dieser Verordnung sind die Bedingungen und Verfahren entsprechend den restriktiven Maßnahmen gemäß Artikel 215 des…
Es ist verboten, unmittelbar oder mittelbar, einschließlich durch Finanzmittel und Finanzhilfe, folgende Akteure zu unterstützen oder ihnen sonstige Vorteile im…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.