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Im Rahmen der restriktiven Maßnahmen der Union, die gemäß Artikel 29 EUV und Artikel 215 AEUV erlassen werden, dürfen benannten juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen weder unmittelbar noch mittelbar Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung gestellt werden oder zugutekommen. Diese benannten Einrichtungen sowie die Einrichtungen, die ihnen gehören oder unter ihrer Kontrolle stehen, sollten daher im Rahmen der Fazilität nicht unterstützt werden.
Im Rahmen der restriktiven Maßnahmen der Union, die gemäß Artikel 29 EUV und Artikel 215 AEUV erlassen werden, werden juristischen Personen, Organisationen und…
Den in Anhang VIII und IX aufgeführten natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen dürfen weder unmittelbar noch mittelbar Gelder…
Den in Absatz 1 genannten Personen oder Einrichtungen dürfen weder direkt noch indirekt Gelder oder wirtschaftlichen Ressourcen zur Verfügung gestellt werden…
Im Rahmen der restriktiven Maßnahmen der Union, die gemäß Artikel 29 EUV und Artikel 215 AEUV erlassen werden, sollten benannten juristischen Personen,…
Im Rahmen der restriktiven Maßnahmen der Union, die auf der Grundlage von Artikel 29 EUV und Artikel 215 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der…
Im Rahmen der restriktiven Maßnahmen der Union, die auf Artikel 29 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und Artikel 215 Absatz 2 des Vertrags über die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.