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Aus Gründen der Kohärenz sollte die vorliegende Verordnung am selben Tag in Kraft treten wie der Beschluss (EU, Euratom) 2020/2053 und ab demselben Tag wie der Beschluss, d. h. dem 1. Januar 2021, gelten —
Diese Verordnung tritt am Tag des Inkrafttretens des Beschlusses (EU, Euratom) 2020/2053 in Kraft. Sie gilt ab dem 1. Januar 2021.
Diese Verordnung tritt am Tag des Inkrafttretens des Beschlusses (EU, Euratom) 2020/2053 in Kraft. Sie gilt ab dem 1. Januar 2021.
Aus Gründen der Kohärenz sollte diese Verordnung am selben Tag in Kraft treten wie der Beschluss (EU, Euratom) 2020/2053 und ab demselben Tag des…
Aus Gründen der Kohärenz sollte die vorliegende Verordnung am selben Tag in Kraft treten wie der Beschluss (EU, Euratom) 2020/2053 und ab demselben Tag des…
Aus Gründen der Kohärenz und unter Berücksichtigung des Artikels 11 des Beschlusses 2014/335/EU, Euratom sollte diese Verordnung am selben Tag in Kraft treten…
Aus Gründen der Kohärenz und der Rechtssicherheit ist es darüber hinaus erforderlich, dass die Bestimmungen dieser Verordnung, die sich auf Verordnung (EU)…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.