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Das Programm für Umwelt- und Klimapolitik (LIFE), das mit der Verordnung (EU) Nr. 1293/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates für den Zeitraum 2014 bis 2020 aufgestellt wurde, ist das jüngste in einer Reihe von Unionsprogrammen, die die Anwendung des Umwelt- und Klimaschutzrechts und die Umsetzung der diesbezüglichen politischen Prioritäten seit 1992 unterstützen. LIFE wurde in einer kürzlich vorgenommenen Halbzeitevaluierung positiv bewertet, d. h., es gilt als im Hinblick auf seine Wirksamkeit, Effizienz und Relevanz auf dem richtigen Weg. Das LIFE-Programm für den Zeitraum 2014-2020 sollte daher vorbehaltlich bestimmter Änderungen, die bei der Halbzeitevaluierung und den anschließenden Bewertungen herausgearbeitet wurden, fortgeführt werden. Demnach sollte das Programm für die Umwelt- und Klimapolitik (LIFE) (im Folgenden „LIFE-Programm“) für einen Zeitraum von sieben Jahren aufgestellt werden, um seine Laufzeit an die des Mehrjährigen Finanzrahmens gemäß der Verordnung (EU, Euratom) 2020/2093 des Rates anzugleichen.
Mit dieser Verordnung wird ein Programm für die Umwelt- und Klimapolitik (LIFE) (im Folgenden „LIFE-Programm“) für den Zeitraum des Mehrjährigen Finanzrahmens…
Es empfiehlt sich, für einen reibungslosen Übergang ohne Unterbrechung zwischen dem vorherigen Programm für die Umwelt- und Klimapolitik (LIFE) und dem…
Die Mitteilung der Kommission vom 3. Februar 2017 mit dem Titel zur Überprüfung der Umsetzung der EU-Umweltpolitik – Gemeinsame Herausforderungen und…
Der Schutz und die Wiederherstellung der Meeresumwelt sind eines der übergeordneten Ziele der Umweltpolitik der Union. Das LIFE-Programm sollte Folgendes…
Das LIFE-Programm trägt als einziges speziell für die Umwelt und die Klimapolitik vorgesehenes Programm entscheidend zur Umsetzung der Rechtsvorschriften und…
Das Programm sollte für einen Zeitraum von sieben Jahren aufgestellt werden, um seine Laufzeit an die des in der Verordnung (EU, Euratom) 2020/2093 des Rates…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.