Erwägungsgrund 20 32021R0783
Das langfristige Ziel der Union für die Luftreinheit besteht darin, ein Luftqualitätsniveau zu erreichen, das die menschliche Gesundheit und die Umwelt nicht signifikant beeinträchtigt und gefährdet, und gleichzeitig Synergien zwischen der Verbesserung der Luftqualität und der Verringerung der Treibhausgasemissionen zu stärken. Die Öffentlichkeit ist stark für die Luftverschmutzung sensibilisiert, und die Bevölkerung erwartet, dass die Behörden vor allem in Bereichen, in denen die Bevölkerung und die Ökosysteme starker Luftverschmutzung ausgesetzt sind, tätig werden. In der Richtlinie (EU) 2016/2284 des Europäischen Parlaments und des Rates wird betont, welche Rolle die finanzielle Unterstützung der Union für die Verwirklichung der Luftqualitätsziele spielen kann. Das LIFE-Programm sollte daher Projekte, auch strategische integrierte Projekte, unterstützen, die das Potenzial besitzen, öffentliche und private Mittel zu mobilisieren und als Musterbeispiele für bewährte Verfahren und Katalysatoren für die Umsetzung von Luftqualitätsplänen und -rechtsvorschriften auf lokaler, regionaler, multiregionaler, nationaler und transnationaler Ebene dienen können.